Ihr Partner im vorbeugenden Brandschutz für Norddeutschland

Die Brandschutzberatung Hamburg steht Ihnen im vorbeugenden Brandschutz mit kompetenten Lösungen zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und ein individuelles Angebot zu erhalten.

Der Brandschutzbeauftragte


Als Arbeitgeber oder Betreiber stehen Sie in der Verantwortung alle belange des vorbeugenden Brandschutzes zu erfüllen, das ist eine Große Aufgabe in einem Weiten Betätigungsfeld. Damit die Verantwortlichen dieser Aufgabe gerecht werden können haben Sie die Möglichkeit sich der Unterstützung eines Brandschutzbeauftragten zu bedienen. In einigen Sonderbauvorschriften, wie der Verkaufsstättenverordnung (VkVO), Muster-Industriebau-Richtlinie (MIndBauRL) sind Brandschutzbeauftragte zum Teil gesetzlich gefordert. Anforderungen zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten können darüber hinaus im Einzelfall z.B. über den Sachversicherer gefordert werden.  DGUV Information 205-003 gibt eine gute Orientierung über die Tätigkeiten eines Brandschutzbeauftragten.

Hierzu gehören unter anderem:

  • Die Erstellung und fortlaufende Aktualisierung von Brandschutzordnungen, Flucht- und Rettungsplänen und Feuerwehrplänen
  • Das regelmäßige Durchführen von Begehungen zur Überwachung des ordnungsgemäßen Zustands im Objekt
  • Durchführung von Unterweisungen

Brandschutzordnung


Im vorbeugenden Brandschutz spielt sich alles in der Immobilie, bzw. dem Betrieb ab. Je umfangreicher und komplexer unserer Gebäude und Betriebsstätten werden, umso größer ist die Herausforderung den Überblick zu behalten und alle Belange des baulichen- anlagentechnischen- und organisatorischen Brandschutz zu erfüllen. Um diese Anforderungen besser erfüllen zu können und als Verantwortlicher eines Betriebes oder Betreiber eines Gebäudes zu erfüllen ist vor allem eine Gute Organisation gefragt. Alle Anforderungen und Vorgaben, die sich hieraus ergeben müssen an die Nutzer / Angestellten und Besucher kennen, denn Sie sind schließlich diejenigen, die das Gebäude oder die Arbeitsstätte benutzen und die Vorgaben beachten müssen. Die erforderlichen Informationen zum Sicherheitsgerechten Verhalten aber auch zum Verhalten im Gefahrenfall finden sich in den nach DIN 14096 genormten Brandschutzordnungen.

Brandschutzordnungen nach DIN 14096 bestehen aus den Teilen A, B und C

Teil A richtet sich an jeden, der sich nur vorübergehend im Betrieb aufhält, z.B. Besucher.
Teil B richtet sich an Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten, z.B. Sie an Ihrem Arbeitsplatz.
Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz, z.B. Betreiber, Brandschutzhelfer oder den Brandschutzbeauftragten.

Brandschutzmanagement

Als Betreiber oder Arbeitgeber stehen Sie in der Verantwortung alle Vorgaben zum Brandschutz zu erfüllen. Aufgrund seiner Komplexität des vorbeugenden Brandschutzes bietet es sich ein Management-System für den Brandschutz zu implementieren. Brandschutzmanagement im Sinne der VdS 2009 ist ein Managementsystem, das auf Grundlage der ISO 9001 Qualitätsmanagement basiert. Allein gemeinsam sind neben Reviews Management Politik der Ansatz, dass alle Prozesse und Zustände nach dem PDCA-Zyklus optimiert werden.

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